Leistungen zum Lebensunterhalt

Kurzübersicht über die Leistungen nach dem SGB II:
  • Arbeitslosengeld II für erwerbsfähige Hilfebedürftige im Alter von 15 bis unter 65 Jahren
  • Sozialgeld für nicht erwerbsfähige Angehörige, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben
  • Leistungen für Mehrbedarf beim Lebensunterhalt
  • Kosten der Unterkunft, soweit diese angemessen sind
  • Einmalige Leistungen für
    • Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte
    • Erstausstattung für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt
    • mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen, soweit nicht von der Regelleistung umfasst
Das Arbeitslosengeld II ist immer eine individuelle Leistung, die die persönlichen Umstände -soweit gesetzlich möglich- berücksichtigt.

Bitte wenden Sie sich daher bei Fragen und Änderungen in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen (z.B. Umzug, Geburt eines Kindes, Heirat, Zuzug des Partners/der Partnerin, Änderungen beim Einkommen und Vermögen usw.) umgehend an Ihren Sachbearbeiter.

Weitergehende Informationen erhalten Sie unter:
www.arbeitsagentur.de

Wirtschaftliche Hilfen
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