Leistungen zum Lebensunterhalt
Kurzübersicht über die Leistungen nach dem SGB II:
- Arbeitslosengeld II für erwerbsfähige Hilfebedürftige im Alter von 15 bis unter 65 Jahren
- Sozialgeld für nicht erwerbsfähige Angehörige, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben
- Leistungen für Mehrbedarf beim Lebensunterhalt
- Kosten der Unterkunft, soweit diese angemessen sind
- Einmalige Leistungen für
- Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte
- Erstausstattung für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt
- mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen, soweit nicht von der Regelleistung umfasst
Das Arbeitslosengeld II ist immer eine individuelle Leistung, die die persönlichen Umstände -soweit gesetzlich möglich- berücksichtigt.
Bitte wenden Sie sich daher bei Fragen und Änderungen in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen (z.B. Umzug, Geburt eines Kindes, Heirat, Zuzug des Partners/der Partnerin, Änderungen beim Einkommen und Vermögen usw.) umgehend an Ihren Sachbearbeiter.
Bitte wenden Sie sich daher bei Fragen und Änderungen in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen (z.B. Umzug, Geburt eines Kindes, Heirat, Zuzug des Partners/der Partnerin, Änderungen beim Einkommen und Vermögen usw.) umgehend an Ihren Sachbearbeiter.
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