Eingliederungszuschuss
Fördervoraussetzungen für alle Varianten der Bezuschussung:
- sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (mind. 15 Std./Woche)
- tarifliche bzw. ortsübliche Entlohnung
Eingliederungszuschuss:
- bei Einstellung eines Langzeitarbeitslosen (§ 218 SGB III) hinsichtlich des Ausgleichs fachlicher Defizite
- Förderhöhe: bis zu 50 % des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgeltes
- Förderdauer: max. 12 Monate (Nachbeschäftigungspflicht ist gegeben)
Eingliederungszuschuss für Ältere (50Plus):
- bei Einstellung eines Langzeitarbeitslosen in Vollzeit, der das 50. Lebensjahr vollendet hat
(§ 421 f SGB III) - Förderhöhe: zwischen 30 % und 50 % des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgeltes
-
Förderdauer: mind. 12 Monate
Eingliederungszuschuss für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen:
- bei Einstellung eines schwerbehinderten Langzeitarbeitslosen (§ 219 SGB III)
- Förderhöhe: bis zu 70 % des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgeltes
- Förderdauer: max. 36 Monate (Nachbeschäftigungspflicht ist gegeben)
Für Rückfragen steht unser Team gerne zur Verfügung:
Christioph Kaluscha
Tel: 0214/8339-546
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Email: Christoph.Kaluscha2@jobcenter-ge.de
Regina Kottek
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