Eingliederungszuschuss

Fördervoraussetzungen für alle Varianten der Bezuschussung:

  • sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (mind. 15 Std./Woche)
  • tarifliche bzw. ortsübliche Entlohnung

Eingliederungszuschuss:

  • bei Einstellung eines Langzeitarbeitslosen (§ 218 SGB III) hinsichtlich des Ausgleichs fachlicher Defizite
  • Förderhöhe: bis zu 50 % des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgeltes
  • Förderdauer: max. 12 Monate (Nachbeschäftigungspflicht ist gegeben)

Eingliederungszuschuss für Ältere (50Plus):

  • bei Einstellung eines Langzeitarbeitslosen in Vollzeit, der das 50. Lebensjahr vollendet hat
    (§ 421 f SGB III)
  • Förderhöhe: zwischen 30 % und 50 % des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgeltes
  • Förderdauer: mind. 12 Monate

Eingliederungszuschuss für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen:

  • bei Einstellung eines schwerbehinderten Langzeitarbeitslosen (§ 219 SGB III)
  • Förderhöhe: bis zu 70 % des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgeltes
  • Förderdauer: max. 36 Monate (Nachbeschäftigungspflicht ist gegeben)



Für Rückfragen steht unser Team gerne zur Verfügung:

Christioph Kaluscha
Tel: 0214/8339-546
Fax: 0214/8339-502
Email: Christoph.Kaluscha2@jobcenter-ge.de

Regina Kottek
Tel: 0214/8339-545
Fax: 0214/8339-502
Email: Regina.Kottek@jobcenter-ge.de


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